Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
zur Teilnahme an Kletterkursen und Fahrten mit
www.diekletterschule.de ( Alpintechnik Becher ) im Folgenden „die
Veranstalter“ genannt
§ 1 Geltung
Die folgenden AGB’s
gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung zwischen dem
Kunden (Teilnehmer) und diekletterschule.de (Veranstalter)
§ 2 Teilnahmevoraussetzungen
An Kursen und Fahrten der Kletterschule kann jeder
teilnehmen der der die körperlichen und geistigen Fähigkeiten mitbringt
die das Klettern erforderlich machen. Die Veranstalter behalten
sich ausdrücklich das Recht vor, einzelne Anmeldungen im Vorfeld
abzulehnen. Des Weiteren erfordern einige Kurse (z.B. Kletterfahrten)
ein Mindestmaß an klettertechnischem und vor allem sicherungstechnischem
Können (bei der Fahrt-/Kursbeschreibung wird ausdrücklich darauf
hingewiesen). Erfüllt ein Teilnehmer die Bedingungen nicht so bleibt
es den Veranstaltern vorbehalten, den Teilnehmer teilweise oder
ganz von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall hat der
Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung. Das
Mindestalter für unsere Jugendkurse/-fahrten ist 8 Jahre, sofern
in der Veranstaltungsbeschreibung nicht anders angegeben. Für andere
Veranstaltungen ist das Mindestalter 16 Jahre. Jugendliche unter
18 Jahren benötigen in jedem Falle eine schriftliche Einverständniserklärung
der Eltern.
§ 3 Vertragsabschluß
Die Anmeldung
erfolgt schriftlich (Mail, Fax, Post oder Web-Formular) bez. mündlich
(z.B. Telefon) und wird schriftlich von den Veranstaltern bestätigt.
Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer Kurs-/Reisebestätigung
sowie unsere Geschäftsbedingungen schriftlich bzw. persönlich übergeben.
Mit der Anzahlung (( §4) wird der Vertrag bindend
§ 4 Bezahlung
Spätestens 7 Tage nach Erhalt der Kurs-/Reisebestätigung
ist eine Anzahlung von 20%, aber mindestens 25,- Euro durch den
Teilnehmer zu entrichten. Bei Anmeldungen weniger 10 Tage vor
Veranstaltungsbeginn sind 50% der Gesamtkosten als Anzahlung zu
entrichten. Die Restzahlung erfolgt vor Veranstaltungsbeginn. Sollte
die Zahlung zu spät oder in falscher Höhe eingehen, besteht kein
Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung. Unsere Preise sind
unverbindlich, Irrtümer behalten wir uns ausdrücklich vor. In diesem
Falle hat der Teilnehmer das Recht innerhalb von 10 Tagen vom Vertrag
zurückzutreten.
§ 5 Rücktritt und Umbuchung
Der Teilnehmer ist jederzeit berechtigt schriftlich
vom Vertrag zurückzutreten. Den Veranstaltern steht in diesem Falle
eine Entschädigung für bereits getroffene Reisevorbereitungen zu.
Hierzu gelten folgende Sätze: bis 30 Tage vor Reise-/Kursbeginn
10% des Veranstaltungspreises, aber mindestens 20,- Euro, bis 14
Tage vor Beginn 30% mindestens aber 25,-Euro. Tritt der Teilnehmer
später zurück haben die Veranstalter Anrecht auf 50% mindestens
aber 30 Euro des Veranstaltungspreises. Der Teilnehmer hat jederzeit
das Recht zur Umbuchung auf eine andere Veranstaltung. Für die Aufwendungen
für die Veranstalter gelten folgende Sätze: bis 30 Tage vor Reise-/Kursbeginn
10,- Euro bis 10 Tage vor Beginn 25% des Veranstaltungspreises mindestens
aber 15 Euro für spätere Umbuchungen 50% des Veranstaltungspreises
mindestens aber 20 Euro. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis
vorbehalten, daß die ersparten Aufwendungen des Veranstalters
höher sind oder er durch andere Verwendung seiner Arbeitskraft
keine Einbuße hat. Sollte der Teilnehmer nicht an der Veranstaltung
teilnehmen können, ist es jederzeit möglich einen Ersatzteilnehmer
für die Reise oder den Kurs zu benennen. Dieser muss die Teilnahmebedingungen
(( §2) erfüllen. Die Veranstalter sind zudem vor Beginn der Veranstaltung
davon in Kenntnis zu setzen. Vertragspartner bleibt in jedem Fall
der Teilnehmer selbst. Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung
abzuschließen.
§ 6 Rücktritt durch den Veranstalter
Wenn
die unter §1 angegebenen Teilnahmebedingungen oder die in der Kurs-/Reisebeschreibung
besonderen Teilnahmebedingungen nicht erfüllt werden, kann der Veranstalter
den Vertrag kündigen. Weiterhin liegen Kündigungsgründe vor wenn:
1. Der Teilnehmer nachhaltig die Veranstaltung stört. 2. Der Teilnehmer
wiederholt nicht den Anweisungen der Kurs-/Fahrtenleiter folgt und
damit sich und Andere gefährdet. In diesem Fall kann der Vertrag
fristlos gekündigt werden, der Teilnehmer hat in diesem Fall keinen
Anspruch auf Leistung sowie Rückerstattung oder Minderung. Der Veranstalter
kann den Vertrag kündigen wenn aufgrund höher Gewalt, innerer Unruhen
oder Krankheit des Veranstalters, die Veranstaltung nicht durchführbar
ist oder kann nicht beendet werden. Der Teilnehmer hat dann Anspruch
auf Rückerstattung bzw. Minderung. Sollte die in der Beschreibung
angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden oder aus
oben genannten Gründen die Veranstaltung verschoben werden, hat
der Teilnehmer ebenfalls besonderes Rücktrittsrecht. Schadensersatzansprüche
bestehen hieraus aber nicht.
§ 7 Leistungen
Die Leistung beschränkt
sich auf die in unseren Flyern, Websites sowie Kurs-/Reisebeschreibungen
gemachten Angaben. Achtung: Alle Fahrten, soweit nicht gesondert
angegeben, ohne Transport (Mitfahrgelegenheiten werden in der Regel
organisiert) Sondervereinbarungen gelten nur schriftlich. Klettern
ist Natursport und so kann es auf Grund der Wetterbedingungen zu
Änderungen führen, besonders in den Sandsteingebieten Sachsens gelten
hier besondere Reglungen die eingehalten werden müssen (z.B. Kletterverbot
an nassem Fels). In Absprache mit den Teilnehmern werden dann Alternativen
gefunden (z.B. Kletterhalle, Gebietswechsel, Höhlentour usw.), Auch
auf Grund höher Gewalt, innerer Unruhen oder behördlicher Gewalt
kann es zu Änderungen im Ablauf kommen. Besonders weisen wir darauf
hin, dass schlechtes Wetter nicht als Leistungsmangel ausgelegt
werden kann.
§ 8 Gewährleistung
Wenn der Veranstalter die Leistung
nicht wie vertraglich vereinbart erbringt, kann der Teilnehmer Abhilfe
verlangen. Dies kann von Seiten des Veranstalters in Form eines
gleichwertigen Ersatzes erfolgen. Bei Nichterfüllung einer Leistung
kann der Teilnehmer Minderung verlangen. Hierzu muss allerdings
der Mangel unverzüglich beim Veranstalter und/oder Kurs-/Fahrtenleiter
angezeigt werden um diesem die Möglichkeit der Abhilfe zu geben.
Ist für den Teilnehmer die Veranstaltung durch Nichterbringung der
Leistung unzumutbar und es wird von Seiten des Veranstalters keine
Abhilfe getroffen, kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten.
Der Mängelnachweis liegt auf Seiten des Teilnehmers.
§ 9 Haftung
Die Kurs-/Fahrtenleiter sind haftpflichtversichert. Für Schäden
die durch Nichteinhalten der Anweisungen der Kurs-/Fahrtenleiter
oder Betreuer entstehen haftet der Veranstalter nicht (z.B. Nichttragen
des Seinschlaghelms). Dem Teilnehmer wird zusätzlich eine Unfall-
sowie eine Reisegepäckversicherung gegebenenfalls auch eine Auslandskrankenversicherung
empfohlen. Bei Insolvenz oder Konkurs der Veranstalter gewährleisten
die Veranstalter gemäß § 651 k BGB die Erstattung der bereits geleisteten
Zahlungen von Veranstaltungsgebühren.
§ 10 Schriftform
Änderungen,
Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
§ 11 Schlussbestimmungen
Sollten sich einzelne Bestimmungen des Vertrags als ungültig erweisen,
so wird dadurch die Gesamtgültigkeit des Vertrags nicht berührt.
Leipzig, den 01.02.09
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