Kletterkurs Kletterschule Leipzig
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Jürgen Becher

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

zur Teilnahme an Kletterkursen und Fahrten mit www.diekletterschule.de ( Alpintechnik Becher ) im Folgenden „die Veranstalter“ genannt

§ 1 Geltung

Die folgenden AGB’s gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden (Teilnehmer) und diekletterschule.de (Veranstalter)

§ 2 Teilnahmevoraussetzungen

An Kursen und Fahrten der Kletterschule kann jeder teilnehmen der der die körperlichen und geistigen Fähigkeiten mitbringt die das Klettern erforderlich machen. Die Veranstalter behalten sich ausdrücklich das Recht vor, einzelne Anmeldungen im Vorfeld abzulehnen. Des Weiteren erfordern einige Kurse (z.B. Kletterfahrten) ein Mindestmaß an klettertechnischem und vor allem sicherungstechnischem Können (bei der Fahrt-/Kursbeschreibung wird ausdrücklich darauf hingewiesen). Erfüllt ein Teilnehmer die Bedingungen nicht so bleibt es den Veranstaltern vorbehalten, den Teilnehmer teilweise oder ganz von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung. Das Mindestalter für unsere Jugendkurse/-fahrten ist 8 Jahre, sofern in der Veranstaltungsbeschreibung nicht anders angegeben. Für andere Veranstaltungen ist das Mindestalter 16 Jahre. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen in jedem Falle eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern.

§ 3 Vertragsabschluß

Die Anmeldung erfolgt schriftlich (Mail, Fax, Post oder Web-Formular) bez. mündlich (z.B. Telefon) und wird schriftlich von den Veranstaltern bestätigt. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer Kurs-/Reisebestätigung sowie unsere Geschäftsbedingungen schriftlich bzw. persönlich übergeben. Mit der Anzahlung (( §4) wird der Vertrag bindend

§ 4 Bezahlung

Spätestens 7 Tage nach Erhalt der Kurs-/Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 20%, aber mindestens 25,- Euro durch den Teilnehmer zu entrichten. Bei Anmeldungen weniger 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 50% der Gesamtkosten als Anzahlung zu entrichten. Die Restzahlung erfolgt vor Veranstaltungsbeginn. Sollte die Zahlung zu spät oder in falscher Höhe eingehen, besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung. Unsere Preise sind unverbindlich, Irrtümer behalten wir uns ausdrücklich vor. In diesem Falle hat der Teilnehmer das Recht innerhalb von 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten.

§ 5 Rücktritt und Umbuchung

Der Teilnehmer ist jederzeit berechtigt schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Den Veranstaltern steht in diesem Falle eine Entschädigung für bereits getroffene Reisevorbereitungen zu. Hierzu gelten folgende Sätze: bis 30 Tage vor Reise-/Kursbeginn 10% des Veranstaltungspreises, aber mindestens 20,- Euro, bis 14 Tage vor Beginn 30% mindestens aber 25,-Euro. Tritt der Teilnehmer später zurück haben die Veranstalter Anrecht auf 50% mindestens aber 30 Euro des Veranstaltungspreises. Der Teilnehmer hat jederzeit das Recht zur Umbuchung auf eine andere Veranstaltung. Für die Aufwendungen für die Veranstalter gelten folgende Sätze: bis 30 Tage vor Reise-/Kursbeginn 10,- Euro bis 10 Tage vor Beginn 25% des Veranstaltungspreises mindestens aber 15 Euro für spätere Umbuchungen 50% des Veranstaltungspreises mindestens aber 20 Euro. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, daß die ersparten Aufwendungen des Veranstalters höher sind oder er durch andere Verwendung seiner Arbeitskraft keine Einbuße hat. Sollte der Teilnehmer nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, ist es jederzeit möglich einen Ersatzteilnehmer für die Reise oder den Kurs zu benennen. Dieser muss die Teilnahmebedingungen (( §2) erfüllen. Die Veranstalter sind zudem vor Beginn der Veranstaltung davon in Kenntnis zu setzen. Vertragspartner bleibt in jedem Fall der Teilnehmer selbst. Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

§ 6 Rücktritt durch den Veranstalter

Wenn die unter §1 angegebenen Teilnahmebedingungen oder die in der Kurs-/Reisebeschreibung besonderen Teilnahmebedingungen nicht erfüllt werden, kann der Veranstalter den Vertrag kündigen. Weiterhin liegen Kündigungsgründe vor wenn: 1. Der Teilnehmer nachhaltig die Veranstaltung stört. 2. Der Teilnehmer wiederholt nicht den Anweisungen der Kurs-/Fahrtenleiter folgt und damit sich und Andere gefährdet. In diesem Fall kann der Vertrag fristlos gekündigt werden, der Teilnehmer hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Leistung sowie Rückerstattung oder Minderung. Der Veranstalter kann den Vertrag kündigen wenn aufgrund höher Gewalt, innerer Unruhen oder Krankheit des Veranstalters, die Veranstaltung nicht durchführbar ist oder kann nicht beendet werden. Der Teilnehmer hat dann Anspruch auf Rückerstattung bzw. Minderung. Sollte die in der Beschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden oder aus oben genannten Gründen die Veranstaltung verschoben werden, hat der Teilnehmer ebenfalls besonderes Rücktrittsrecht. Schadensersatzansprüche bestehen hieraus aber nicht.

§ 7 Leistungen

Die Leistung beschränkt sich auf die in unseren Flyern, Websites sowie Kurs-/Reisebeschreibungen gemachten Angaben. Achtung: Alle Fahrten, soweit nicht gesondert angegeben, ohne Transport (Mitfahrgelegenheiten werden in der Regel organisiert) Sondervereinbarungen gelten nur schriftlich. Klettern ist Natursport und so kann es auf Grund der Wetterbedingungen zu Änderungen führen, besonders in den Sandsteingebieten Sachsens gelten hier besondere Reglungen die eingehalten werden müssen (z.B. Kletterverbot an nassem Fels). In Absprache mit den Teilnehmern werden dann Alternativen gefunden (z.B. Kletterhalle, Gebietswechsel, Höhlentour usw.), Auch auf Grund höher Gewalt, innerer Unruhen oder behördlicher Gewalt kann es zu Änderungen im Ablauf kommen. Besonders weisen wir darauf hin, dass schlechtes Wetter nicht als Leistungsmangel ausgelegt werden kann.

§ 8 Gewährleistung

Wenn der Veranstalter die Leistung nicht wie vertraglich vereinbart erbringt, kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Dies kann von Seiten des Veranstalters in Form eines gleichwertigen Ersatzes erfolgen. Bei Nichterfüllung einer Leistung kann der Teilnehmer Minderung verlangen. Hierzu muss allerdings der Mangel unverzüglich beim Veranstalter und/oder Kurs-/Fahrtenleiter angezeigt werden um diesem die Möglichkeit der Abhilfe zu geben. Ist für den Teilnehmer die Veranstaltung durch Nichterbringung der Leistung unzumutbar und es wird von Seiten des Veranstalters keine Abhilfe getroffen, kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten. Der Mängelnachweis liegt auf Seiten des Teilnehmers.

§ 9 Haftung

Die Kurs-/Fahrtenleiter sind haftpflichtversichert. Für Schäden die durch Nichteinhalten der Anweisungen der Kurs-/Fahrtenleiter oder Betreuer entstehen haftet der Veranstalter nicht (z.B. Nichttragen des Seinschlaghelms). Dem Teilnehmer wird zusätzlich eine Unfall- sowie eine Reisegepäckversicherung gegebenenfalls auch eine Auslandskrankenversicherung empfohlen. Bei Insolvenz oder Konkurs der Veranstalter gewährleisten die Veranstalter gemäß § 651 k BGB die Erstattung der bereits geleisteten Zahlungen von Veranstaltungsgebühren.

§ 10 Schriftform

Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

§ 11 Schlussbestimmungen

Sollten sich einzelne Bestimmungen des Vertrags als ungültig erweisen, so wird dadurch die Gesamtgültigkeit des Vertrags nicht berührt.

Leipzig, den 01.02.09

Alpintechnik Becher - Kloßstraße 11 - 04249 Leipzig - 0174/9458199

 

 

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